Der Schulvorstand ist ein Vertretungsgremium der Lehrkräfte, der
Schülerschaft und der Elternschaft nach dem Niedersächsischen
Schulgesetz in der Fassung vom 12. Juli 2007. Die Konzeption ähnelt der
von Schulkonferenzen in anderen Bundesländern.
Mit der Einführung der
„Eigenverantwortlichen Schule“ (zu deren Konzept siehe den
„Abschlussbericht der ‚Arbeitsgruppe Eigenverantliche Schule‘“ im
Niedersächsischen Kultusministerium vom 24. Februar 2005[2]) wurde in
Niedersachsen die Institution des Schulvorstandes neu geschaffen. Seine
Aufgaben ergeben sich aus § 38a des Niedersächsischen Schulgesetzes in
der Fassung vom 12. Juli 2007, seine Zusammensetzung aus § 38b.[3]
Der Schulvorstand entscheidet
- über
die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre
Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten
Entscheidungsspielräume,
- den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation,
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,
- die Führung einer Eingangsstufe,
- die
Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der
Schulleiterin oder des Schulleiters, der Stelle der ständigen
Vertreterin oder des ständigen Vertreters sowie anderer
Beförderungsstellen,
- die Abgabe der Stellungnahmen zur
Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin
oder des Schulleiters und bei der Besetzung der Stelle der ständigen
Vertreterin oder des ständigen Vertreters,
- die Ausgestaltung der Stundentafel,
- Schulpartnerschaften,
- die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen,
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen sowie Grundsätze für
- die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
- die Durchführung von Projektwochen,
- die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
- die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.
- die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
Der
Schulvorstand besteht je nach der Größe der Schule aus acht, zwölf oder
sechzehn Mitgliedern. Er setzt sich zur Hälfte aus Lehrkräften (zu
denen der Schulleiter oder die Schulleiterin gerechnet wird) sowie aus
Vertretern der Elternschaft (die Hälfte in Grundschulen) zusammen.
aus: Wikipedia
Schulvorstand an der offenen Ganztagsschule Grundschule Großburgwedel
Mitglieder der Lehrkräfte
Herr Thönnessen
Frau Kolossa
Frau Thulke-Bastian
Herr Pampel
Mitglieder der Eltern
Herr Wesoly
Herr Weißberg
Herr Feldheim
Herr Strauch